FAQ

Fragen zum Bürgerbegehren:

Vorweg: Falls Ihre Fragen nicht dabei sein sollte, zögern Sie bitte nicht, das Kontaktformular zu benutzen oder eine Ansprechperson der Bürgerinitiative anzuschreiben.
Wir werden uns umgehend um Ihr Anliegen kümmern.

Sie können diese Fragen auch als PDF (hier klicken) herunterladen.

Wer kann unterschreiben?

  • Die Listen für das Bürgerbegehren können von allen wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die im Bezirk Hamburg-Nord gemeldet sind, unterschrieben werden.
  • Wahlberechtigt sind alle, die das 16. Lebensjahr vollendet haben (16. Geburtstag).
  • Bitte nur einmal unterschreiben!

Wie muss ich die Zeile ausfüllen?

  • Bitte den Namen sehr leserlich ausfüllen, weil alle Namen vom Bezirksamt überprüft werden!
  • Der Strassennamen muss vollständig ausgeschrieben werden (die Abkürzung Str. ist zulässig)
  • Das Geburtsjahr reicht aus.

Wo kann ich unterschreiben?

  • Die Liste wo die Unterschriftenlisten zum Unterschreiben ausgelegt werden, ist hier zu sehen und wird ständig aktualisiert.

Kann ich die Liste auch selber ausdrucken?

  • Ich kann mir die Liste auch hier ausdrucken, weitere Unterschriften sammeln und an den benannten Orten abgeben.

Was muss ich noch beachten, wenn ich die Liste selber ausdrucke?

  • Bitte die laufenden Nummern der Liste nicht eintragen. Dies wird von der Bürgerinitiative gemacht!

Wo gebe ich die unterschriebene Liste dann ab?

  • Briefkasten beim Eiscafé Jacobs.
  • O. Reichelt, Tangstedter Landstraße 212.
  • B. Deemering, Fritz-Schumacher-Allee 11.

Wieviel Unterschriften brauchen wir?

  • Die erforderliche Zahl der Unterstützerunterschriften  beträgt 4.932.
    Ab 1/3 dieser Zahl wirkt eine Sperrfrist für das Bauvorhaben