Informationen


Am Donnerstag, 29. Oktober erhielt die Bürgerinitiative das Antwortschreiben vom Bezirksamt Hamburg-Nord zu unserem Antrag eines Bürgerbegehrens.
Unser Bürgerbegehren wurde vollumfänglich angenommen und hat einen verbindlichen Charakter!

Unterstützen Sie uns mit Ihrer Unterschrift auf der Liste für das Bürgerbegehren.
Weitere Informationen finden Sie in den Unterrubriken Bürgerbegehren

Auszüge aus dem Schreiben des Bezirkamtes:

Die Fragestellung des Bürgerbegehrens lautet:
“Sind Sie dafür, dass im Zuge der Grundinstandsetzung der Tangstedter Landstraße im Straßenabschnitt zwischen Wördenmoorweg und Wattkorn mindestens 220 Parkplätze im öffenlichen Raum erhalten bleiben müssen?”

Die Anzeige des Bürgerbegehrens enstpricht den formalen Voraussetzungen, die sich aus § 2 BezAbstDurchfG ergeben.

Die Unterstützungsfrist gemäß §3Abs. 1 BezAbstDurchfG beginnt am 21.10.2020 und endet am 21.04.2021.

Die erforderliche Zahl der Unterstützungsunterschriften beträgt 4.932. Sie wird gem §3 Abs.5 BezAbstDurchfG auf Grundlage der Zahl der Wahlberechtigten zur letzten Wahl der Bezirksversammlung Hamburg-Nord am 26.05.2019 ermittelt.

Das Bürgerbegehren ist gemäß § 4 (BezAbstDurchfG) zulässig und verbindlich.

Die Sperrwirkung nach §5 BezAbstDurchfG tritt erst ein, wenn ein Drittel der für das Zustandekommen erforderlichen gültigen Unterschriften vorliegen.
Dies sind 1644 Unterschriften!